AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WEB-LIVE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
WEB-LIVE.de Shoping von zu Hause
Wendelsteinstr. 25 · 83098 Brannenburg

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
  2. Für die gesamte Rechtsbeziehung mit dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze (EKG und EKAG). Erfüllungsort ist der Sitz der Firma WEB-LIVE.

II. Angebot und Lieferung

  1. Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend.
  2. Mündliche oder schriftliche Zusagen oder Vereinbarungen durch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie Abweichungen von diesen AGB´s erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch die Geschäftsleitung persönlich schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften durch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Vertretungs- und Handlungsvollmacht kraft Rechtsschein ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  3. Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  4. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
  5. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  6. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder bei unseren Lieferanten - gehindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist den Vertrag erfüllen.
  7. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs. 6 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
  8. Von der Behinderung nach Abs. 6 werden wir den Käufer umgehend benachrichtigen.
  9. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind nach Maßgabe von Ziffer XI ausgeschlossen.
  10. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.
  11. Zu Teillieferungen und Teilberechnungen sind wir berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen, wenn diese unter wirtschaftlichen Betrachtungen dem Vertragszweck dienlich sind.
  12. Bei Lieferung auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB dar.

III. Preise

Unsere Preise sind Neupreise. Sie verstehen sich, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ab Zentrales Auslieferungslager zzgl. der am Liefertermin geltenden Mehrwertsteuer. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung.

IV. Vertragstypus

Die Verträge, die die Übereignung von Ware oder Dienstleitungen zum Gegenstand haben, gelten als Kaufverträge im Sinne dieser AGB. Die aus diesen resultierenden beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich primär aus diesen AGB und ergänzend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Gesetzeslage. Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten berühren die AGB nicht. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer in voller Höhe bestehen, selbst wenn er eine durch den Verkäufer vermittelte Finanzierung beantragt hat. Das finanzierende Institut zahlt insbesondere nur aus die Schuld des Käufers.

V. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  3. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unseres Quittungsvordrucks berechtigt.
  4. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
  2. Im Falle einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbebehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörender Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns gelieferten Ware zum Wert der übrigen damit verbundenen oder verarbeiteten Sache. Der Käufer verwahrt die Sachen unentgeldlich für uns.
  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereingung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
  4. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Wiederverkaufspreis inkl. gültiger Umsatzsteuer) einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Das gleiche gilt für seine Forderungen aus dem Weiterverkauf von Waren, an denen uns Miteigentumsanteile gemäß Absatz 2 zustehen. Die Abtretung erstreckt sich in diesem Falle auf den Teil des Weiterverkaufspreises des betreffenden Ware einschließlich Umsatzsteuer, der unserem Miteigentumsanteil gemäß Absatz 2 entspricht. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrags, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
  5. Für den Fall, daß die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer bereits jetzt auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer.
  6. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen, die aus der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts resultieren, nicht nach, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskunft zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggf. Zugang zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
  7. Das Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Ware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an den Verkäufer zu übergeben.
  8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als zwanzig von Hundert, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
  9. Der Käufer hat uns den Zugriff auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
  10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie aller zwecks Erhaltung und Lagerung der Warte gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

VII. Verpackung und Versand

  1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Für bestimmte transportempflindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und bei unverzüglicher frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
  2. Alle Lieferungen erfolgen sofern nichts anderes vereinbart wurde, unfrei Bestimmungsort.
  3. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

VIII. Gefahrübergang

  1. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige - auch eigene - Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche der Käufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  3. Sofern für unsere Lieferung ab deutscher Grenze oder ab deutscher Einfuhrhafen vereinbart ist, erfolgt der Weiterversand nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

IX. Mängelhaftung und Schadensersatz

  1. Jegliche Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund -, insbesondere solche von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
  2. Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist unsere Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
  4. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnunsgemäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von drei Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen, spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Fristüberschreitung wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstands nicht umgehend nachkommt.
  6. Bei berechtiger Beanstandung beheben wir Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei mehrmaligem (bis zu dreimal) Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist im Rahmen von Ziffer XI ausgeschlossen.
  7. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung frei Haus erfolgen.
  8. Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten nicht unterbrochen.

X. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wir wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften oder wir schuldhaft gegen eine Vertragspflicht verstoßen haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist.

XI. Auslandsgeschäfte

Die Bestimmungen des Haager Abkommens über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XII. Gerichtsstand und Teilwirksamkeit

  1. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich ergebenden Streitigkeiten ist für Vollkaufleute Sitz der Firma WEB-LIVE.
  2. Sollte eine oder mehrere der bevorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist duch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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