Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma WEB-LIVE.de Shoping von zu Hause Wendelsteinstr. 25 · 83098
Brannenburg
I.
Allgemeines
- Die nachstehenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit
unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und
auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende
Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer
verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese
werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung
Vertragsinhalt.
- Für die gesamte
Rechtsbeziehung mit dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht,
jedoch unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze (EKG und EKAG).
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma WEB-LIVE.
II. Angebot und
Lieferung
- Unsere Angebote sind nach
Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend.
- Mündliche oder schriftliche
Zusagen oder Vereinbarungen durch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
sowie Abweichungen von diesen AGB´s erlangen erst Gültigkeit, wenn sie
durch die Geschäftsleitung persönlich schriftlich bestätigt worden sind.
Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften durch
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Vertretungs- und Handlungsvollmacht
kraft Rechtsschein ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Von uns bestätigte
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.
- Technische und gestalterische
Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und
schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
können.
- Aufträge sind für uns erst
dann verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung
schriftlich erteilt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform.
- Werden wir an der
rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder
Lieferstörungen - bei uns oder bei unseren Lieferanten - gehindert, z.B.
durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so
verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag
nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist
schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzt. Der Rücktritt hat
schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist den
Vertrag erfüllen.
- Wird uns die Vertragserfüllung
aus den in Abs. 6 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so
werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
- Von der Behinderung nach Abs.
6 werden wir den Käufer umgehend benachrichtigen.
- Schadensersatzansprüche des
Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind nach Maßgabe von Ziffer
XI ausgeschlossen.
- Ist der Käufer mit der
Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt,
Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines hierdurch entstandenen
Schadens verpflichtet zu sein.
- Zu Teillieferungen und
Teilberechnungen sind wir berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auch
Teillieferungen entgegenzunehmen, wenn diese unter wirtschaftlichen
Betrachtungen dem Vertragszweck dienlich sind.
- Bei Lieferung auf Abruf stellt
der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht im Sinne
des § 326 BGB dar.
III.
Preise
Unsere Preise sind Neupreise. Sie
verstehen sich, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen
wurde, ab Zentrales Auslieferungslager zzgl. der am Liefertermin geltenden
Mehrwertsteuer. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren
ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder
ergebnisloser Zwangsvollstreckung.
IV.
Vertragstypus
Die Verträge, die die Übereignung
von Ware oder Dienstleitungen zum Gegenstand haben, gelten als
Kaufverträge im Sinne dieser AGB. Die aus diesen resultierenden
beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich primär aus diesen AGB und
ergänzend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Gesetzeslage. Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten berühren
die AGB nicht. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des
Käufers gegenüber dem Verkäufer in voller Höhe bestehen, selbst wenn er
eine durch den Verkäufer vermittelte Finanzierung beantragt hat. Das
finanzierende Institut zahlt insbesondere nur aus die Schuld des
Käufers.
V.
Zahlung
- Unsere Rechnungen sind sofort
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- Zur Entgegennahme von
Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht
unter Verwendung unseres Quittungsvordrucks berechtigt.
- Der Käufer kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt,
wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig
festgestellt worden ist.
VI.
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt unser Eigentum
bis zur Bezahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen
aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch
bedingte Forderungen.
- Im Falle einer Verbindung oder
Verarbeitung der Vorbebehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit
anderen, uns nicht gehörender Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil
an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem
Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns
gelieferten Ware zum Wert der übrigen damit verbundenen oder
verarbeiteten Sache. Der Käufer verwahrt die Sachen unentgeldlich für
uns.
- Der Käufer darf die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen
sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern. Zu anderen
Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereingung und zur Verpfändung
ist er nicht berechtigt.
- Der Käufer tritt schon jetzt
seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
(Wiederverkaufspreis inkl. gültiger Umsatzsteuer) einschließlich der
entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns
ab. Das gleiche gilt für seine Forderungen aus dem Weiterverkauf von
Waren, an denen uns Miteigentumsanteile gemäß Absatz 2 zustehen. Die
Abtretung erstreckt sich in diesem Falle auf den Teil des
Weiterverkaufspreises des betreffenden Ware einschließlich Umsatzsteuer,
der unserem Miteigentumsanteil gemäß Absatz 2 entspricht. Für den Fall,
daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die
Abtretung nur in Höhe des Betrags, den wir dem Käufer für die
mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet
haben.
- Für den Fall, daß die
Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent
aufgenommen werden, tritt der Käufer bereits jetzt auch seine
Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die
Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware
einschließlich Umsatzsteuer.
- Der Käufer ist bis auf
Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug
oder kommt er seinen Verpflichtungen, die aus der Vereinbarung des
Eigentumsvorbehalts resultieren, nicht nach, hat der Besteller auf unser
Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu
benachrichtigen, uns alle Auskunft zu erteilen, Unterlagen vorzulegen
und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Zu diesem Zweck hat der
Käufer uns ggf. Zugang zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu
gewähren.
- Das Vorliegen der in Absatz 6
Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in
seinem Besitz befindlichen Ware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung
der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an den Verkäufer zu
übergeben.
- Übersteigt der Wert dieser
Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als zwanzig von Hundert,
werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des
Käufers freigeben.
- Der Käufer hat uns den Zugriff
auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort
schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu
unterstützen.
- Die Kosten für die Erfüllung
der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt sowie aller zwecks Erhaltung und Lagerung der
Warte gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
VII. Verpackung und
Versand
- Die Verpackung erfolgt nach
fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Für bestimmte transportempflindliche Artikel
wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und bei unverzüglicher
frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
- Alle Lieferungen erfolgen
sofern nichts anderes vereinbart wurde, unfrei
Bestimmungsort.
- Soweit der Käufer eine
besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die
uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
VIII.
Gefahrübergang
- Mit der Übergabe der Ware an
den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige - auch eigene -
Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der
Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Lieferung frei
Haus. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf
Gefahr des Käufers.
- Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, welche der Käufer nicht zu vertreten hat, geht
die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Sofern für unsere Lieferung ab
deutscher Grenze oder ab deutscher Einfuhrhafen vereinbart ist, erfolgt
der Weiterversand nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des
Käufers.
- Eine Versicherung der Ware
gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten
des Käufers.
IX. Mängelhaftung
und Schadensersatz
- Jegliche
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund -, insbesondere
solche von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese
Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus
der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet ist.
- Soweit wir auf Schadensersatz
haften, ist unsere Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des
typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Die vorstehenden Bestimmungen
finden auf Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz keine
Anwendung.
- Unsere Lieferungen sind nach
Empfang auf ihre Ordnunsgemäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder
Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von drei
Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche
Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen,
spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei
Fristüberschreitung wird jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Die Gewährleistungspflicht
entfällt auch, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des
beanstandeten Gegenstands nicht umgehend nachkommt.
- Bei berechtiger Beanstandung
beheben wir Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung
oder Ersatzlieferung. Bei mehrmaligem (bis zu dreimal) Fehlschlagen der
Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Eine weitere Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an
der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist im Rahmen von Ziffer XI
ausgeschlossen.
- Die Einsendung der
beanstandeten Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung frei Haus
erfolgen.
- Durch Instandsetzung der
gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten
nicht unterbrochen.
X.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des
Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen,
soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wir
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften oder wir
schuldhaft gegen eine Vertragspflicht verstoßen haben, die für die
Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist.
XI.
Auslandsgeschäfte
Die Bestimmungen des Haager
Abkommens über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Es gilt
das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XII. Gerichtsstand
und Teilwirksamkeit
- Gerichtsstand für alle im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich
ergebenden Streitigkeiten ist für Vollkaufleute Sitz der Firma WEB-LIVE.
- Sollte eine oder mehrere der
bevorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon
die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung
ist duch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht.
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